Rechtssicherheit – Versorgungsordnung mit update-Service
Das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert sich fortlaufend. Jüngste Beispiele sind der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung sowie die Erweiterung der Auskunftspflichten im Rahmen der Überarbeitung des Nachweisgesetzes per August 2022.
Regeln Sie die Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer auf finanzielle Leistungen und auf Information so, dass Ihre Pflichten zur Kür werden, mit der Sie auf dem Arbeitsmarkt punkten.
Auch bei der betrieblichen Krankenversicherung ist Ordnung unerlässlich. Natürlich ist es für einen Arbeitgeber ein besonders dankbares Thema, wenn er für die Mitarbeiter Zusatzleistungen rund um das wichtige Thema Gesundheit organisieren kann, die im Ernstfall mehr als Gold wert sein können und manchmal, bspw. wegen Vorerkrankungen, von den Mitarbeitern privat gar nicht gekauft werden können. Aber wenn es einmal erforderlich sein sollte, dieses benefit anzupassen, sollte keine „betriebliche Übung“ daraus geworden sein.
bAVplus-Kunden erhalten durch unsere Fachanwälte nicht nur passende Versorgungsordnungen, sondern auf Wunsch auch einen update-Service, der Gesetzesänderungen und die laufende Rechtssprechung berücksichtigt.
Recruiting – Mehr Bewerber
Fast alle Arbeitnehmer blicken neidisch auf die Betriebsrenten, die früher in vielen Großunternehmen üblich waren und es manchmal immer noch sind. Tatsache ist: Die Betriebsrente kommt zurück. Immer mehr Bewerber nehmen die betriebliche Altersvorsorge bei der Auswahl ihrer Arbeitgeber wahr. Ihre Bedeutung als Entscheidungskriterium und für Ihr „employer branding“ nimmt ständig zu.
Während eine betriebliche Altersvorsorge hilft, die Zukunft Ihrer Arbeitnehmer in finanzieller Hinsicht abzusichern, wird eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) schneller „erlebbar“. 24/7 Gesundheitstelefon, ärztliche Videotelefonie, rasche Facharzttermine, Privatversichertenstatus im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, Budgets für zahlreiche ambulante Leistungen – als Arbeitgeber können Sie zu attraktiven Gruppenkonditionen echte Pluspunkte sammeln.
Retention – Weniger Fluktuation
Unternehmen mit guter betrieblicher Altersvorsorge sind nicht nur für neue Bewerber, sondern auch für Mitarbeiter interessanter als andere. Zuschüsse zur bAV können an Verweildauern geknüpft werden, um die Fluktuationsraten noch weiter zu senken.
Die betriebliche Krankenversicherung, die je nach Ausgestaltung sogar Leistungen für Familienangehörige bieten kann, ist ein ganz besonderer Mitarbeitermagnet. Jeder Ihrer Mitarbeiter kann sie bekommen, als bKV ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung! Das ist „more than money can buy“, schlägt deshalb viele andere benefits, die „nur“ Geld wert sind, oft um Längen und ist deshalb ein Kriterium, dass manchmal den Ausschlag gibt, einen Arbeitgeberwechsel nicht in Betracht zu ziehen.
Weniger Fehltage – mehr Leistung
Die betriebliche Krankenversicherung bietet Leistungen rund um das Thema Gesundheit an. Im Krankheitsfall lassen sich damit oft schnellere Arzttermine, bei Videotelefonie auch ohne das Haus zu verlassen, vereinbaren. Schnellere Termine verkürzen tendenziell die Krankheitsdauer. Das gleiche gilt für die wertvolle Leistung „Facharzttermin“. Hier müssen GKV-Versicherte ohne bKV oft wochen-, manchmal monatelang warten. Auch hier führt die Beschleunigung grundsätzlich zu rascherer Genesung.
Vorsorgeleistungen, die ebenfalls mit der bKV versicherbar sind, leisten einen Beitrag, um die Entstehung und das Fortschreiten von Krankheiten zu reduzieren. Auch das bedeutet weniger Fehltage.
Mit anderen Worten: Die bKV ist eine Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und damit wohl eines der im besten Wortsinn sozialsten benefits überhaupt, das ein Arbeitgeber anbieten kann.
Es ist aber auch für den „kühlen Rechner“ wegen seiner ökonomischen Vorteile einer der attraktivsten benefits, die angeboten werden können.
Effizienz – Schnellere, schlankere Prozesse
Digitalisierung und die damit einhergehende Automatisierung machen gerade die manchmal etwas komplexen Prozesse rund um das Thema bAV deutlich effizienter. Durch unsere Kooperation mit den führenden Anbietern von digitalen Plattformen können wir unseren Kunden kostenfrei voll digitale Informations-, Beratungs- und Antragsstrecken bieten und gleichzeitig die Bearbeitung von späteren Vertragsänderungen sowie den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten verbessern und beschleunigen.
Das ist nicht nur „chic“ und kommt bei Mitarbeitern auch genau so an, sondern auch in ökonomischer und rechtlicher Hinsicht eine deutliche Verbesserung gegenüber den immer noch üblichen Prozessen.
Die allerwichtigsten Fakten in Kürze:
- Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, Arbeitgeber haben dabei erheblichen Gestaltungsspielraum.
- Arbeitgeber müssen auf Nachfrage unverzügllich, umfassend und schriftlich Auskunft zur betrieblichen Altersvorsorge geben.
- Auch ohne Nachfrage sind ab 01.08.2022 im Rahmend des Nachweisgesetzes bestimmte Angaben zur betrieblichen Altersvorsorge bei Neuverträgen vorgeschrieben.
- Der Gesetzgeber hat gleichzeitig die steuerliche und sozialversicherungsmäßige Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut.
- Die Wertschätzung der betrieblichen Altersvorsorge nimmt seit Jahren in allen Altersgruppen zu. Sie ist aus Arbeitnehmersicht zum meist geschätzten benefit geworden, und angesichts der Entwicklung des gesetzlichen Rentensystems ist es eines der wichtigsten.
- Die Möglichkeiten der betrieblichen Krankenversicherung haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Arbeitnehmer profitieren nicht nur von erleichterten Aufnahmen durch Gruppentarife, sondern auch von der Möglichkeit, die Beiträge als steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug zu gestalten.
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